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Kann ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und halbe Sorgerecht für meine Nichte beantragen?

Frage von Andreas F: Kann ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und halbe Sorgerecht für meine Nichte beantragen?
Meine Schwester hat das alleinige Sorgerecht und hat das Kind in eine Pflegefamilie unterbringen lassen, obwohl das Kind 4,5 Jahre bei meiner Mutter aufgewachsen ist. Ich bin beim Jugenamt hinterlegt wenn der Kindesmutter as passiert ich das Sorgerecht kriegen soll, kann ich vorab schon das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen als Onkel???

Beste Antwort:

Answer by Paul B’man
Frag doch einfach mal beim Jugendamt nach.

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3 Responses to “Kann ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und halbe Sorgerecht für meine Nichte beantragen?”

  • Little Smartie sagt:

    du schreibst selber: ..das Sorgerecht bekommen soll.

    Damit hast du derzeit keinerlei Rechte über über deine Nichte.

    Du kannst den Antrag auf sofortige Übertragung der Erziehungsberechtigung beim Jugendamt beantragen.

  • Chrissy sagt:

    Wenn Du nachweisen kannst, daß Deine Nichte bei Dir besser aufgehoben ist und Du in der Lage bist, sie zu erziehen, könnte es klappen.

    Das wird aber ein schwieriges gerichtliches Verfahren, wo auch das Jugendamt mit eingeschaltet wird und Deine Wohn- Vermögens- und Familienverhältnisse genau unter die Lupe nimmt. Es muß festgestellt werden, daß Deine Schwester unfähig ist, ihre Tochter zu erziehen, so daß ihr das Sorgerecht entzogen wird.

    Das ist alles nicht so einfach, da müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen (Drogen, Alkohol, Gewalt etc.)

    Ich kann Dir nur raten, einen Rechtsanwalt (Fachrichtung Familienrecht) aufzusuchen und Dich beraten zu lassen und dann die nötigen Schritte einzuleiten.

  • trampelchen_73 sagt:

    Recht haben und bekommen sind zwei paar verschiedene Schuhe. Das Sorgerecht wirst Du nicht bekommen, das haben alleine die leiblichen Eltern, es sei denn Du würdest Deine Nicht adoptieren!

    Dann kennen wir nicht den ganzen Sachverhalt, warum das Kind bei Deiner Mutter aufgewachsen ist und warum Deine Schwester dies geändert hat, so das das Kind jetzt in einer Pflegefamilie wohnt. Das Jugendamt und auch Deine Schwester werden so was bestimmt nicht ohne Grund veranlassen!
    Geh mit Deiner Schwester zum Jugendamt und kläre die Sache, so wirst Du eventuell Aufschluss bekommen, warum das alles so ist.

    Sollte Deiner Schwester passieren, kann sie es hinterlegen, das Du Dich um Deine Nichte kümmern willst, aber wenn der Vater nicht ausfindig gemacht wird, bleibt das Kind ohne eine Adoption deinerseits unter Obhut des Jugendamtes. Das heißt für dich kein Sorgerecht!
    Wenn Du Dich so für Deine Nichte einsetzen willst, versuche es doch mit einer Adoption! Vielleicht ist damit allen geholfen!

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