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Wie muss ich einen Zusatzverdienst bei der Steuererklärung angeben?

Frage von Gepard: Wie muss ich einen Zusatzverdienst bei der Steuererklärung angeben?
Hi,

ich habe einen Hauptjob, möchte mein Geld aber durch zusätzliche Arbeit in der Freizeit aufbessern. Ich dachte an eine Tätigkeit als freier Autor für Fachmagazine. Dabei kann schon ein Zusatzverdienst über 2000 im Jahr zustande kommen. Wo muss ich sowas bei der Steuererklärung aufführen? In Anlage GSE unter Einkünfte aus selbständiger Arbeit?
So wie ich informiert bin, muss ich solche Verdienste dem Finanzamt melden, da die Verlage ja ebenfalls genau dem Finanzamt Bericht erstatten.

Beste Antwort:

Answer by betipisek
am besten NUR angeben wenns wirklich sein muss sonst bleibt eh nichts!

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4 Responses to “Wie muss ich einen Zusatzverdienst bei der Steuererklärung angeben?”

  • Arnie74 sagt:

    Einkünfte als Autor sind Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Darunter fallen – auf Deinen Fall bezogen – sowohl schriftstellerische Tätigkeit als auch die Tätigkeit als Journalist.

    Einzutragen sind die Einkünfte (d.h. Betriebseinnahmne abzgl. Betriebsausgaben) in der Anlage GSE, Seite 2, Zeile 35. Diese werden durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, die Daten kommen dann auch in die sogenannte Anlage EÜR. Bei geringen Einkünften ist nicht schwer.

    @ betipisek: Es ist nicht empfehlenswert, diese Einkünfte nicht anzugeben. Denn die Rechnungen von freien Mitarbeitern stehen bei Betriebsprüfungen teilweise stark im Blickfeld der Prüfer. Die verschicken dann sogenannte Kontrollmitteilungen an die Finanzämter der Autoren, ob diese die Einnahmen auch ordnungsgemäß angegeben und versteuert haben.

    @ shalom: Die Anlage EÜR dient der Gewinn-Ermittlung. Mit der Umsatzsteuer und somit mit der 17.500 EUR-Höchstbetrag für Kleinunternehmer hat das überhaupt nichts zu tun.

  • wendolin12207 sagt:

    Diese Einkunftsart nennt sich “Freiberufliche Tätigkeit” und wird in der GSE unter Beifügung einer Überschußrechnung erklärt.

    Nichterklärung ist risikoreich, insbesondere wenn man Firmen als Kunden hat (Kontrollmitteilungen bei BP)

  • Mistmade sagt:

    Klar müssen ALLE Einkünfte erklärt werden. Freier Autor ist eine selbstädige Tätigkeit, diese Einkünfte gehören auf die Anlage GSE

  • shalom sagt:

    Genau. GSE, Rückseite (bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit) in den meisten Bundesländern ist das Zeile 34 Feld 12. Betrag rein. Zack das war’s. Nicht mehr. keine Anlagen, keine Belege mitsenden.

    Solange Du da Positiv-Beträge einträgst, fragen die eigentlich auch nie weiter nach. Übrigens: bis 410 Euro Überschuss (Einnahmen minus Ausgaben) sind steuerfrei, sollten aber trotzdem eingetragen werden.

    EÜR ist Schnickschnack, brauchst Du nicht (erst ab 17.500 Euro Umsatz).

    Umsatzsteuer brauchst Du als Kleinunternehmer auch nicht anzumelden und abzuführen, wenn Du sie nicht in der Rechnung ausweist und in der Rechnung auf §19 Umsatzsteuergesetz verweist. Kleinunternehmer sind solche bis 17.500 Euro Umsatz.

    Viel Erfolg…

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