Meine Steuerrückzahlung ist viel geringer als in den Vorjahren, obwohl alles gleich geblieben ist. Warum?
Frage von Paccystyle: Meine Steuerrückzahlung ist viel geringer als in den Vorjahren, obwohl alles gleich geblieben ist. Warum?
Meine Frau und ich sind seit Jahren im (jeweils) selben Beruf tätig, beide Steuerklasse 4. Es hat sich im Vergleich zu den Vorjahren nichts geändert, außer ein paar Euros mehr Gehalt; nicht der Rede wert.
Trotzdem beträgt die Steuerrückzahlung dieses Jahr statt rund 360 Euro nur rund 160 Euro.
Bevor ich Widerspruch einlege, wollte ich fragen, ob das eventuell an der Pendlerpauschale oder so liegen könnte, und ob ein Widerspruch eh sinnlos wäre.
Beste Antwort:
Answer by rolffine
Lege formlos Widerspruch ein, kostet dich ja nix………….
Was denken Sie? Antworten Sie jetzt!
#Deal & #Schnäppchen Update: WISO Steuer-Sparbuch 2011 für die Steuererklärung 2010 – http://tinyurl.com/4g2ck2o @DalaiLama Ich bin der Geist der stets verneint, und das mit Recht; Denn alles, was entsteht, ist wert, daß es zu Grunde geht! #Mephisto
6 Responses to “Meine Steuerrückzahlung ist viel geringer als in den Vorjahren, obwohl alles gleich geblieben ist. Warum?”
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Bestimmt die Pendlerpauschale, da ja erst ab KM 21 gezählt wird.
Aber alle Steuerbescheide sind zur Zeit sowieso vorläufig, bis es ein endgültiges Urteil zu der Sache gibt.
Das liegt an den laufenden Steuersenkungen, Deutschland wird sich nach der Aussage von Politikern in den nächsten 1.000 Jahren zum Niedrigsteuerland entwickeln. Du kannst also hoffen!
Lege Einspruch ein und lasse diese Steuerfatzken alles bergünden, was sie Dir streichen, sind ohnehin alles Betrüger, schaffen sich sogar völlig rechtswidrige Vorschriften an den Urteilen des höchsten deutschen Gerichtes vorbei.
Auch bei dir hat die Pendlerpauschale zugeschlagen.
Trage doch mal deine täglich gefahrenen km plus 20km ein, dann findest du die fehlenden 200EUR
-ich liebe dieses Land immer mehr^^
Sie können beruhigt Widerspruch einlegen dann erfahren sie auch warum sie nur noch so wenig bekommen. Es steht dann in der Begründung. Entweder fällt dem Finanzamt durch nochmaliges Prüfen (was sie immer machen wenn Sie Einspruch einlegen) auf, das ihre Berechnungen nicht stimmen, dann wird das automatisch korrigiert und sie bekommen den Rest nachträglich erstattet oder sie schreiben es in der Begründung warum sie weniger bekommen.
Wenn die Begründung berechtigt ist, können sie den Einspruch mit einer Frist von 4 Wochen zurücknehmen.
Damit ist dann der von ihnen eingelegte Einspruch zurückgenommen.
Kann sein, dass es an der Pendlerpauschale liegt. Wie weit ist denn ein Weg zur Arbeit? Wenns daran liegt, braucht man keinen Einspruch einlegen – wenn das Gesetz gekippt wird, kriegt man das Geld später zurück.
Der Bescheid ist doch erläutert, vielleicht mal die Rückseite ansehen…. wer weiß.
Und ja, falls ihr weiter zur Arbeit fahrt, werden die Werbungskosten gekappt. Sofern der Bescheid nicht ausdrücklich in dieser Beziehung vorläufig ist, müßt ihr Widerspruch einlegen. Wenn die (gekürzte) Pendlerpauschale gekippt wird, fallt ihr sonst hinten runter, jede andere Aussage ist grob fahrlässig.