Kann man einen Computer von Steuern absetzen für das eigene Kind in Ausbildung?
Frage von Paul K: Kann man einen Computer von Steuern absetzen für das eigene Kind in Ausbildung?
Meine Freundin ist in einer Ausbildung zur Bürokauffrau. Nun ist ihr der PC leider kaputt gegangen und heraus zu finden, welches Teil kaputt ist, wäre unnötig. Denn ihr PC ist schon über drei Jahre alt. Aber leider hat sie nicht genug Geld um sich einen neuen zu Kaufen. Meine Frage ist nun, könnte ihr Vater den neuen PC von den Steuern absetzten?
Beste Antwort:
Answer by Der Finger
Das könnte schwierig werden, ganz besonders jetzt wo die Kassen leer sind. Ich befürchte, dass das Finanzamt da eher behaupten wird, dass der PC überwiegend privat genutzt wird und deshalb eine Anerkennung der kosten verweigern wird. Aber frage doch bei den Abzockern direkt an, die können dir das sagen, wobei die Auskunft aber immer unverbindlich ist, Du dich also auf die Aussagen des Finanzfuzzis nicht 100% verlassen kannst! Läuft immer nach dem Motto: Heute so, Morgen so!
@Daumen runter
Einen schönen Guten Tag an alle Finanzamtsmitarbeiter! Irgendwie müsst ihr ein sehr schlechtes Gewissen haben – na ja, wen könnte es wundern?
Wissen Sie es besser? Antworten Sie in den Kommentaren!
Gesetze sind wie Würste, man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden. Otto von Bismarck @weinpasta Da hast du schon Recht! Das bezog sich aber auf die Kälte heute morgen;) und wir sind schon glücklich sagen zu können
2 Responses to “Kann man einen Computer von Steuern absetzen für das eigene Kind in Ausbildung?”
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Die Anschaffung eines PC plus weiteres Zubehör (Drucker, Monitor, Maus) gehören zu den Werbungskosten. Jedoch muss der PC auch überwiegend (mind. zu 50%) beruflich (Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Berufsschule wären förderlich) genutzt werden.
Die tatsächlichen Werbungskosten wirken sich bei der Einkünfteermittlung nur aus, wenn der Werbungskostenpauschbetrag überschritten wird. Bei den Einkünften aus aktiver nichtselbständiger Arbeit beträgt dieser sog. Arbeitnehmerpauschbetrag 920 € pro Jahr. Dieser Pauschbetrag wird bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Übersteigen die Anschaffungskosten für diese Arbeitsmittel 410 € netto sind sie auf die gewöhnliche Nutzungsdauer (ND) zu verteilen (Bsp.: Computer 3 Jahre ND, Schreibtisch 10 Jahre ND).
Bei der Steuererklärung geltend machen kann die Kosten aber nur der Arbeitnehmer der diese Gegenstände für sich kauft und nutzt. In diesem Fall also die Auszubildende.
kommt darauf an wie gut sie begründen kann dass sie den PC beruflich braucht, allein die Tatsache dass sie eine Ausbildung als Bürokauffrau macht sagt noch nichts darüber aus wie notwendig der PC für den Beruf ist da die Ausbildung ja in Betrieb und Schule stattfindet
wenn sie die berufliche Nutzung glaubhaft machen kann dann kann nur sie selbst den PC als Werbungskosten geltend machen aber nicht der Vater
und dann kommt es darauf an ob deine Freundin überhaupt Lohnsteuer bezahlt, denn wenn sie sowieso keine Lohnsteuer bezahlt dann gibt es auch keine Steuererstattung