Was unterschiedet das Rechnungschreiben von der Arbeit auf Lohnsteuerkarte?
Frage von anke: Was unterschiedet das Rechnungschreiben von der Arbeit auf Lohnsteuerkarte?
Wenn man neben dem Studium um die 600 Euro dazuverdient, hat man die Möglichkeit, sich eine Steuerkarte zu holen und seinem Arbeitgeber Rechnungen zuschreiben. Die Alternative hierzu ist die herkömmliche Arbeit auf Lohnsteuerkarte. Was sind Vor- und Nachteile der beiden Alternativen? Was unterschiedet die beiden Varianten praktisch für mich?
Beste Antwort:
Answer by Schwarzbrot
Rechnungen für ihre Arbeit schreiben
Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.
Prüfe, ob Du zu einer dieser Gruppen gehörst.
Bei einer Rechnung kommt in der Regel der volle Umsatzsteuersatz von 19% noch oben drauf.
Bei Arbeit auf Lohnsteuerkarte bekommst Du netto ausgezahlt. Das bedeutet, daß der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsabgaben an das Finanzamt und an die Sozialträger überweist.
Bei einer Rechnung bekommt man brutto ausgezahlt,
was bedeutet, daß man selbst dafür verantwortlich ist, die entsprechenden Steuern zu zahlen.
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!
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3 Responses to “Was unterschiedet das Rechnungschreiben von der Arbeit auf Lohnsteuerkarte?”
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Wenn Du Rechnungen schreibst wirst Du freiberuflich oder gewerblich tätig und erzielst Einkünfte gem. § 15 oder 18 Einkommensteuergesetz (EStG) während Du als Arbeitnehmer (auf Lohnsteuerkarte) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG hättest.
Der Unterschied ist folgender:
Überschreitet Dein Einkommen als Arbeitnehmer gewisse Grenzen, ist der Arbeitgeber verpflichtet Steuern und Sozialabgaben an den Fiskus abzuführen. Die gezahlten Steuern könntest Du Dir ggf. teilweise durch die Erstellung einer Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres wiederholen (kommt auf die Höhe der Einkünfte an).
Als Gerwerbetreibender oder Freiberufler hast Du, insofern Du die Umsatzgrenzen des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) nicht überschreitest ein Wahlrecht, ob Du Umsatzsteuerpflichtig tätig werden willst oder nicht. Entscheidest Du Dich für die Pflicht darfst Du die USt in Rechnungen ausweisen und musst auch eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abgeben und ggf. Zahlungen leisten. Foglich darfst Du dann auch die Vorsteuern aus Dir entstehenden Kosten gegenrechnen § 15 UStG.
Entscheidest Du Dich gegen die Umsatzsteuer, darfst Du diese auf keinen Fall in Rehcnungen ausweisen, da Du ansonsten zur Zahlung dieser ans Finanzamt verpflichtet bist § 14c UStG (ungerechtfertigter Steuerausweis).
Des weiteren sind Deine Einkünfte genau wie die Arbeitnehmereinkünfte auch Einkommensteuerpflichtig. Nur als Gerwerbetreibender wird nichts automatisch ans Finanzamt gezahlt, sondern Du musst eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung (oder Bilanz) erstellen und den Gewinn ermitteln. Dieser ist maßgeblich für eine evtl. festzusetzende Steuer. Sollte der Gewinn sehr hoch sein werden evtl. Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt, die vierteljährlich zu entrichten sind (aber nicht bei 600,-€/mtl.).
Grundsätzlich müsstest Du Dich auch privat versichern etc. was alleridngs, da Du Student bist entfallen dürfte.
Rechnungen schreiben, also Tätigkeit auf selbstständiger Basis, ist VIEL komplizierter. Gewerbeanmeldung, Gewinnermittlung, evtl. Umsatzsteuer, und man muss sich selber versichern.
Bei der Arbeit auf Lohnsteuerkarte hast du natürlich Abzüge, Krankenversicherung etc., was bei 600 € aber im minimalen Bereich bleiben dürfte. Es fällt am Jahresende wahrscheinlich keine Steuer an, aber mit “nichtselbstständiger Arbeit” würdest du einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 € bekommen. Beim Rechnungen schreiben musst du alle deine Kosten sammeln und eine Gewinnermittlung erstellen (Einnahmen minus Ausgaben). Außerdem wärst du beim Rechnungen schreiben verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Die Variante Lohnsteuerkarte ist wesentlich bequemer. Der Arbeitsgeber muss sich dann nämlich um den ganzen Krams kümmern was das Abführen von Steuern und Soz.-Versicherung usw betrifft – so dass du nur den Betrag nach Abzug dieser ganzen “Abzüge” ausgezahlt bekommst. (Diese sind bei 600 Euro im Monat minimal).
Selber Rechnungen schreiben, das heißt wie ein Unternehmen mit Mehrwertsteuer usw, mag zwar einen etwas höheren sozialen Stellungswert als Unternehmer symbolisieren, macht aber bei diesen kleinen Einkünften schlicht zu viel Papierkram- und Behörden-Arbeit. Es gilt Vorschriften kennenzulernen und zu beachten, Steuern abzuführen (man bekommt sozusagen “Brutto” bezahlt), Buchhaltung zu führen usw.
Das selbständige Arbeiten würde ich mir für später im Leben aufheben, bis also die Einkunftshöhe das rechtfertigt. Es sei denn du bist neugierig wie das alles so funktioniert – na dann viel Spaß bei dem Abenteuer. Bill Gates hat auch so angefangen.