Muss man die Einkommensteuer 2 mal zahlen wenn man auch im Auslang Geld verdient ?
Frage von zebu115: Muss man die Einkommensteuer 2 mal zahlen wenn man auch im Auslang Geld verdient ?
Ich bin Franzose und wohne und arbeite in Deutschland. Ich werde demnächst eine zweite Beschäftigung im Internet starten (webshop in Frankreich). Das Einkommen wird automatisch in Frankreich versteuert. Muss ich mein Einkommen in Deutschland auf meiner Einkommensteuererklärung deklarieren? Muss ich die Einkommensteuer eine zweite Mal zahlen ?
Beste Antwort:
Answer by rolffine
Das ist schwierig…………
Man zahlt in dem Land Steuern, in dem man mehr als 180 Tage des Jahres war…………
Frage mal einen Steuerberater!
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@_Rya_ Auch Notlügen sind welche. Und daß das Recht zu Lügen existiert heißt ja nicht daß man dieses ausnutzen muss. RT @spzuerich: Mehr Steuergerechtigkeit: Jede und jeder kann etwas zur Kampagne beitragen! http://fb.me/VraBpVo9
4 Responses to “Muss man die Einkommensteuer 2 mal zahlen wenn man auch im Auslang Geld verdient ?”
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Deklarieren muss man schon. Ich glaube, es gibt eine Extra-Einlage “Auslandseinkünfte” (AUS). Wahrscheinlich gibt es zwischen Deutschland und Frankreich auch ein Abkommen (DBA), das gerade die Doppelbesteuerung vermeiden lässt. Progressionsvorbehalte werden ab 2008 in der EU nicht mehr angesetzt.
Du musst es zwar angeben, aber die Steuer von Frankreich wird anerkannt und von der deutschen Steuer abgezogen. (Doppelbesteuerungsabkommen)
Wenn Du einen Webshop startest, ist das eine selbstständige Tätigkeit, und die ist dort zu versteuern, wo feste Einrichtungen bestehen. Wenn Du also ein Büro in Frankreich mietest, musst Du die Einnahmen auch in F versteuern. Wenn Du den Webshop von zu Hause aus betreibst, versteuerst Du die Einnahmen immer am Wohnort, egal wo auf der Welt der Webshop aufgeschaltet ist und wo die Kunden sind.
Also, erstmal ist ein Webshop keine selbständige Tätigkeit, sondern ein Gewerbebetrieb. Wenn dieses Unternehmen seine Betriebsstätte- wie Du sagst – in Frankreich hat und Du in Deutschland wohnst, muss man in das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich unter dem Artikel für “Einkünfte aus einem Gewerbe” schauen. Generell dürfte Frankreich das Besteuerungsrecht haben. Das heißt, dass Du dort eine Erklärung machst. Ebenfalls im DBA steht dann auch, wie Deutschland die Einkünfte behandelt. Wahrscheinlich sind die Einkünfte aus Frankreich bei uns steuerfrei, werden aber (nur) für die Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Oder Deutschland besteuert auch den Gewinn, rechnet aber dann die in Frankreich gezahlte Steuer an. Beides nennt man “Vermeidung der Doppelbesteuerung”. Ich würde Dir raten, zu einem entsprechend vorgebildeten Steuerberater zu gehen.