Infos zu Reiseruecktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung deckt Stornogebühren ab, die bei Absage einer Reise fällig wären. Diese Versicherung lässt sich für Einzelpersonen, Familien und Gruppen abschließen. Wichtig ist, dass alle Mitreisenden im Versicherungsschein genannt werden, um im Schadenfall abgesichert zu sein. Die Voraussetzungen unter der die Reiserücktrittsversicherung die fälligen Stornogebühren übernimmt sind aber begrenzt. Folgende Schadenfälle sind abgedeckt: eine betriebsbedingte, unerwartete Kündigung durch den Arbeitgeber, Schäden an Wohnung oder Hauseigentum des Versicherten aufgrund einer Naturgewalt oder strafbaren Handlung (z. B. Diebstahl, Einbruch), unerwartete schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit.
Die Versicherung übernimmt nur dann, wenn der Urlaub vonseiten der Versicherten Personen nicht stattfinden kann. Das heißt, Ereignisse wie Streik, Bürgerkrieg oder Naturgewalten im Urlaubsland sind nicht mitversichert.
Die Reiseversicherung übernimmt nicht die entgangenen Urlaubsleistungen bei frühzeitigem Abbruch der Reise. Hierfür muss zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden.
Beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist wichtig zu wissen, dass eine Eigenbeteiligung bei Eintreten bestimmter Schadenfälle zu leisten ist. Dazu gehören beispielsweise Ereignisse wie Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft. Hier verlangen viele Versicherungsunternehmen eine Selbstbeteiligung von 20%.
Zudem muss in den meisten Fällen zwischen dem Abschluss der Versicherungspolice und dem Beginn der Reise ein gewisser Zeitraum liegen, damit die Reiserücktrittsversicherung überhaupt abgeschlossen werden kann.
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