Die Mietbürgschaft
Die Mietbürgschaft ist ein Vertrag, indem sich eine Bank oder eine Versicherung als Bürge für einen Mieter verpflichtet, bei dessen Zahlungsausfällen gegenüber dem Vermieter einzustehen. Wäre ein Schaden bei Auszug höher als die vereinbarte Bürgschaftssumme, hätte der Vermieter Pech gehabt. Darum wird die Höhe der Bürgschaft vorher festgelegt. Durch die Höhe der Bürgschaftssumme, ergibt sich die jährliche Bürgschaftsgebühr. Statt eine hohe Mietkaution zu zahlen, kostet die Mietbürgschaft lediglich einen Bruchteil der eigentlichen Mietkaution. Für einen Mieter eine bequeme und günstige Lösung – und dem Vermieter kann es eigentlich egal sein, ob er im Schadenfall das Geld vom Mieter oder dessen Bürgen erhält.
Selbstverständlich erhält nicht jeder Mieter eine Mietbürgschaft. Bevor sich eine Bank oder eine Versicherung verpflichtet für eventuelle spätere Schäden des Mieters einzustehen, wird eine entsprechende Bonitätsprüfung des Mieters vorgenommen. Damit sichert sich der Bürge verständlicherweise ab, eine eventuell später zu leistende Zahlung, von dem Mieter wieder zurück zu erhalten.
Dafür hat man als Mieter jedoch während der Mietvertragsdauer, die Kautionssumme abzüglich der anfallenden Gebühren für die Mietbürgschaft zur eigenen Verfügung.
Man kann also mit der frei gewordenen Mietkaution arbeiten. Für viele Mieter ist das eine sehr große Hilfe, denn heutzutage ist das Geld meistens knapp – gerade in der Umzugsphase. Wenn man das Geld für die Kaution später zusammen gespart hat, erlöst man den Bürgen einfach von seiner Zahlungsverpflichtung und sich selbst von den jährlichen Kosten der Bürgschaft.
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